Inhalt: Freier Mitarbeitervertrag für Taxifahrer
Ein freier Mitarbeitervertrag ist eine besondere Form des Werkvertrages. Unser Muster enthält die folgenden Punkte:
§1 Vertragsgegenstand
Ganz wichtig: Soll der Mitarbeiter für einen bestimmten (Groß-)Auftrag beschäftigt werden oder immer wieder bestimmte Leistungen abliefern.
§2 Weisungsfreiheit
Anders als Arbeitnehmer sind Honorarkräfte nicht weisungsgebunden.
§3 Leistungserbringung
Gerade wegen der Weisungsfreiheit sollte der Leistungsumfang genau geregelt werden. Insbesondere im Taxigewerbe muss der Auftragnehmer auch sein eigenes Taxi zur Verfügung stellen. Andernfalls gilt er als in den Betrieb eingegliedert und damit als Arbeitnehmer.
§4 Unterrichtungspflicht
Auch ein freier Mitarbeiter muss den Arbeitgeber über wichtige Details wie etwa Führerscheinentzug oder Änderungen hinsichtlich der Erlaubnis zur Fahsgastbeförderung unterrichten.
§5 Fortbildungspflicht
Lassen Sie sich versichern, dass sich der Mitarbeiter über aktuelle Veränderungen informiert.
§6 Konkurrenz
Darf die Honorarkraft bei der Konkurrenz tätig sein?
§7 Verschwiegenheit
Auch bei freien Mitarbeitern darf die Pflicht zur Verschwiegenheit vertraglich festgelegt werden.
§8 Vergütung
Wählen Sie die passende Art der Vergütung. Soll ein einmaliger Pauschalbetrag geleistet werden oder wird nach Stundensatz abgerechnet?
§9 Rentenversicherung und Steuern
Ein freier Mitarbeiter muss sich selbst um die Abgabe der Steuern kümmern.
§10 Haftung und Gewährleistung
Da der Freie Mitarbeiter den üblichen Regelungen der Arbeitnehmerhaftung nicht unterliegt, müssen hier besondere Regelungen getroffen werden.
§11 Kündigung
Klären Sie die Fragen zu Kündigung. Einen Kündigungsschutz für eine Honorarkraft gibt es nicht, dennoch kann sie ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn keine eindeutige Regelung im Vertrag zu finden ist.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§13 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
§14 Sonstiges
§ 15 Schlussbestimmungen