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Freier Mitarbeitervertrag Taxifahrer

Honorarvertrag für die freie Mitarbeit

Ideale Muster-Vorlage für einen Honorarvertrag
Scheinselbständigkeit wirksam ausschließen!
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In der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags für einen freien Mitarbeiter sind Sie als Auftraggeber relativ frei. Dennoch sollten Sie die wichtigsten Punkte unbedingt regeln, um Missverständnisse zu vermeiden und Streitgkeiten vorzubeugen. Unser Muster ist speziell auf die Vertragsgestaltung mit einem Taxifahrer angepasst. Beim Tätigkeitsbereich "Taxigewerbe" ist auf die Genehmigungen und Erlaubnisse des Personenbeförderungsgesetzes sowie auf ein Fahrzeug einzugehen, welches der Auftragnehmer selber einbringt.

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Inhalt: Freier Mitarbeitervertrag für Taxifahrer

Ein freier Mitarbeitervertrag ist eine besondere Form des Werkvertrages. Unser Muster enthält die folgenden Punkte:

§1 Vertragsgegenstand

Ganz wichtig: Soll der Mitarbeiter für einen bestimmten (Groß-)Auftrag beschäftigt werden oder immer wieder bestimmte Leistungen abliefern.

§2 Weisungsfreiheit

Anders als Arbeitnehmer sind Honorarkräfte nicht weisungsgebunden.

§3 Leistungserbringung

Gerade wegen der Weisungsfreiheit sollte der Leistungsumfang genau geregelt werden. Insbesondere im Taxigewerbe muss der Auftragnehmer auch sein eigenes Taxi zur Verfügung stellen. Andernfalls gilt er als in den Betrieb eingegliedert und damit als Arbeitnehmer.

§4 Unterrichtungspflicht

Auch ein freier Mitarbeiter muss den Arbeitgeber über wichtige Details wie etwa Führerscheinentzug oder Änderungen hinsichtlich der Erlaubnis zur Fahsgastbeförderung unterrichten.

§5 Fortbildungspflicht

Lassen Sie sich versichern, dass sich der Mitarbeiter über aktuelle Veränderungen informiert.

§6 Konkurrenz

Darf die Honorarkraft bei der Konkurrenz tätig sein?

§7 Verschwiegenheit

Auch bei freien Mitarbeitern darf die Pflicht zur Verschwiegenheit vertraglich festgelegt werden.

§8 Vergütung

Wählen Sie die passende Art der Vergütung. Soll ein einmaliger Pauschalbetrag geleistet werden oder wird nach Stundensatz abgerechnet?

§9 Rentenversicherung und Steuern

Ein freier Mitarbeiter muss sich selbst um die Abgabe der Steuern kümmern.

§10 Haftung und Gewährleistung

Da der Freie Mitarbeiter den üblichen Regelungen der Arbeitnehmerhaftung nicht unterliegt, müssen hier besondere Regelungen getroffen werden.

§11 Kündigung

Klären Sie die Fragen zu Kündigung. Einen Kündigungsschutz für eine Honorarkraft gibt es nicht, dennoch kann sie ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn keine eindeutige Regelung im Vertrag zu finden ist.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§13 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

§14 Sonstiges

§ 15 Schlussbestimmungen



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