Inhalt: Arbeitsvertrag für Taxifahrer
In diesem Arbeitsvertrag für Taxifahrer wird auf die dort benötigten Besonderheiten eingegangen. Ihr Arbeitnehmer ist verpflichtet Ihnen einen gültigen Führerschein sowie eine Erlaubnis zur Personenbeförderung nach dem PBefG vorzulegen. Aber auch wenn sich Änderungen ergeben, etwa weil ihm der Führerschein entzogen wird muss er Sie darüber informieren. Als Arbeitgeber können Sie sich zudem Aussuchen, ob Sie Ihrem Arbeitnehmer nur einen Grundlohn zahlen möchten oder er auch abgabenfreie Zuschläge für die Arbeit an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen zahlen möchten. Im Anschlus an den Arbeitsvertrag haben wir Ihnen Erläuterungen verfasst auf die Sie achtgeben sollten.