Seit dem 1.07.2018 haben sich viele Bestimmungen im Reiserecht. Als Reisevermittler, der kein Beförderer ist, müssen Sie dem Reisenden, je nach Leistung, unterschiedliche Formblätter aushändigen. Laden Sie hier das Formblatt Vermittlung verbundene Reiseleistungen § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB herunter! Es betrifft die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, bei denen der zweite Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertragsschlusses über die erste Reiseleistung abgeschlossen wurde.