Nicht selten erlebt der Reisende bei Abholung seines Gepäcks eine böse Überraschung am Zielort. Wenn dieses im Rahmen des Transports Beschädigungen erlitten hat, ist der Ärger groß. In der Regel sollten Sie den Schaden unmittelbar vor Ort und unverzüglich anzeigen. Ist Ihnen dies jedoch erst im Nachhinein möglich, hilft Ihnen zur Geltendmachung von Schadensersatz bei Beschädigungen an Ihren Gepäckstücke dieser Musterbrief. Reichen Sie diesen bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft ein und machen sie Ihre Rechte geltend.