Mehr über das Versäumnisurteil
Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Gerichtstermin erscheint, muss damit rechnen, dass gegen ihn ein sogenanntes Versäumnisurteil ergeht. Falls das Gericht ein schriftiches Vorverfahren angeordnet hat, kann ein Versäumnisurteil auch ohne Termin zur mündlichen Verhandlung ergehen, wenn der Beklagte auf die Klageschrift nicht fristgemäß reagiert hat.
Bei einer Säumnis des Beklagten wird der gesamte Vortrag in der Klageschrift als zugestanden gewertet und in der Regel ergeht dann ein Urteil entsprechend dem Antrag in der Klageschrift. Ein nicht schlüssiger Vortrag führt jedoch nicht zum echten Versäumnisurteil. Falls der Tatsachenvortrag des Klägers also einen Anspruch nicht erkennen lässt, ergeht ein sogenanntes unechtes Versäumnisurteil, mit dem die Klage zurückgewiesen wird. Die Kosten einer Berufung nach einem echten Urteil sind in der Regel also höher als die Kosten eines Versäumnisurteils.
Ein Versäumnisurteil kann übrigens auch ergehen, wenn der Beklagte beim Termin zwar anwesend ist, aber keinen Antrag stellt. Häufig wird diese "Flucht in die Säumnis" ergriffen, wenn der Beklagte zum Verhandlungstermin noch nicht alle Sachargumente vorgebracht hat und die Klage insoweit dann verlieren würde. Innerhalb von zwei Wochen kann im Zivilprozess ein Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Zustellung. Mit der Einspruchsbegründung können dann die Argumente vorgebracht werden, die zuvor verspätet gewesen wären. Der Beklagte erhält quasi eine zweite Chance, die Klageabweisung zu begründen. Allerdings ist dabei das Kostenrisiko zu bedenken: Auch wenn der Beklagte im Verfahren obsiegt, muss er doch die Kosten der Säumnis tragen, dass heißt Gerichtskosten für den Termin, sowie ggf. die Anwaltskosten des Gegners für das Versäumnisurteil sowie die eigenen. Die Kosten für ein Versäumnisurteil sind jedoch nicht so hoch wie die Kosten für ein "normales" Urteil, da hier auch keine Urteilsbegründung enthalten ist.