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Das Zwangsvollstreckungsverfahren schliesst sich meistens an das gerichtliche Verfahren an. In dem Gerichtsverfahren wird festgestellt, ob dem Kläger der eingeklagte Anspruch zusteht. Wenn ein Urteil ergeht, das dies bestätigt, so hat der vormalige Kläger einen so genannten Vollstreckungstitel gegen den Beklagten erwirkt. Dieser Titel ist Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung, genau wie der hier zum Download bereitstehende Antrag auf Eröffnung des Zwangsvollstreckungsverfahren. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind und beim zuständigen Zwangsvollstreckungsorgan eingereicht sind, wird dieses auch tätig und vollzieht die staatliche Zwangsvollstreckung. Neben dem Vollstreckungsgericht, gibt es den allseits bekannten Gerichtsvollzieher.