Bei einem Betriebsübergang regelet bereits das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den Übergang der Arbeitsverhältnisse. Dennoch ist es üblich, dass der neue Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Übergangsvereinbarung schließen. In dieser Vereinbarung wird darauf hingewiesen, dass die bisherigen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses fortgelten. Nutzen Sie diese Muster-Vereinbarung, wenn ein Teil oder auch der ganze Betrieb den Eigentümer wechselt. Die Vorlage kann natürlich mehrmals verwendet werden.