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Nicht jedermann kann eine solche Erfolgshonorarvereinbarung mit einem Anwalt treffen. Es ist nur in solchen Fällen möglich, in denen zwischen den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten und den voraussichtlichen Kosten des Verfahrens eine unverhältnismäßige Diskrepanz besteht. Dann kann eine solche Vereinbarung geschlossen werden, um eben die Möglichkeit der Prozessführung zu eröffnen. Denn das ist genau der Vorteil einer solchen Vereinbarung - jedermann kann einen Prozess führen, auch wenn er es auf Grund des Kostenrisikos nicht tun würde. Insbesondere ist es auch eine Bestätigung für den Mandanten, wenn der Anwalt sich auf eine solche Vereinbarung einlässt, denn er ist von dem Erfolg des Prozessausgangs überzeugt. Er würde nämlich "leer ausgehen", wenn er keinen Erfolg mit dem Prozess seines Mandanten hat. Er ist also demnach von den Erfolgschancen überzeugt.