Was muss die Aufhebungsvereinbarung für einen Arbeitsvertrag enthalten?
Im Arbeitsrecht ist eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Kündigungsfristen sind nur dann unerheblich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen. Will eine der Parteien sich ansonsten vom Arbeitsvertrag lösen, muss der Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten werden. Um Nachteile zu vermeiden, sollte insbesondere der Arbeitnehmer, sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags Tipps holen.
Wie auch die Kündigung muss der Aufhebungsvertrag schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB). Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollten beide prüfen, welche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch bestehen. Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) kann jederzeit geschlossen werden. Der Zeitpunkt der Beendigung darf dabei frei gewählt werden, er kann vor oder nach Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist liegen. Eine Aufhebungsvertrags-Vorlage verhindert, dass bei der Regelung der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses andere wichtige Fragen vergessen werden. So sollte der Muster-Aufhebungsvertrag beispielsweise in jedem Fall einen Punkt enthalten, in dem die Frage des Resturlaubs geklärt wird. In der Regel werden Aufhebungsverträge geschlossen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Wirksamkeit einer Kündigung zu vermeiden.
Worauf müssen Arbeitgeber beim Abschluß eines Aufhebungsvertrages achten?
Der Aufhebungsvertrag bietet beiden Parteien Vorteile: Es gibt eine verbindliche Regelung zur Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages. Darüber hinaus können sämtliche offenen Ansprüche im Aufhebungsvertrag geklärt werden. Nachteile können sich vor allem aus Sicht des Arbeitnehmers ergeben, wenn dieser sich zuvor nicht über seine Rechte informiert hat. Eine spätere Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist nur in Ausnahmefällen möglich. Von Seiten des Arbeitgebers ist dabei zu beachten, dass er unter Umständen den Arbeitnehmer darauf hinweisen muss, dass dieser durch Abschluss des Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit beim ALG I erhalten kann.
Wichtig: Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Bedenkzeit einräumen und von Drohungen absehen. Falls mit einer Kündigung für den Fall gedroht wird, dass der Arbeitnehmer nicht unterschreibt, kann darin bereits eine Drohung gesehen werden, die den Arbeitnehmer zur Anfechtung des Aufhebungsvertrages berechtigt. Im Fall einer berechtigten Anfechtung des Aufhebungsvertrages wird die Vereinbarung rückwirkend unwirksam und das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Ein Aufhebungsvertrag kann vor oder nach einer Kündigung geschlossen werden.
Je nach Formulierung, wird dann auch keine Sperrzeit vom Arbeitsamt verhängt. Es gilt: Die Arbeitsagentur muss davon überzeugt werden, dass der Arbeitnehmer den Verlust seines Arbeitsplatzes nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Besonders wichtig ist, dass durch den Vertrag die geltende Kündigungsfrist nicht verkürzt wird. Auch müssen die Formulierungen des Aufhebungsvertrages ergeben, dass der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist seinen Lohn erhält. Ganz wichtig ist, dass der Aufhebungsvertrag vor dem Hintergrund einer drohenden betriebsbedingten Kündigung erfolgt.
Wie berechnet sich die Höhe der Abfindung für den Arbeitnehmer?
Keinesfalls darf der Eindruck entstehen, der Arbeitnehmer hätte die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Ansonsten ist das Arbeitslosengeld in Gefahr. Es droht eine Sperrzeit. In einem Muster Aufhebungsvertrag sind solche Formulierungen enthalten. Sehr häufig wird im Aufhebungsvertrag eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes vereinbart. Die Höhe der Abfindung beträgt in der Regel ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Grundlage ist das aktuelle Gehalt. Im Einzelfall kann diese an die Bedingung geknüpft werden, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt. Wer sich als Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einlässt, sollte sich – sofern er nicht bereits einen neuen Job in Aussicht hat – vor Unterzeichnung ausführlich rechtlich beraten lassen.
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Inhalt: Aufhebungsvereinbarung Arbeitsvertrag
Unsere Vereinbarung enthält die folgenden Klauseln. Sollte eine Regelung für sie irrelevant sein, so können Sie diese einfach im Word-Format entfernen.
§1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hier sollte in jedem Fall ein Grund für die Beendigung angegeben werden, um dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitsamt zu ersparen.
§2 Freistellung und Urlaubsanspruch
Häufig vergessen: Soll der Resturlaub abgegolten werden oder in Verbindung mit einer Freistellung gewährt werden?
§3 Abfindung
Hier können Sie verhandeln.
§4 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so kann dies Auswirkungen auf ein eventuelles Arbeitslosengeld haben.
§5 Gewinnbeteiligung
Für den Fall einer Gewinnbeteiligung ist hier unbedingt eine Einigung über die Auszahlung herbeizuführen.
§6 Spesen
Wie lange darf der Arbeitnehmer Spesen noch abrechnen? Setzen Sie verbindliche Fristen.
§7 Dienstwagen
Wählen Sie aus unseren Optionen zur Klärung der Dienstwagenfrage.
§8 Eigentum der Vertragsparteien
Welche Gegenstände aus Firmeneigentum wurden dem Arbeitnehmer überlassen?
§9 Lebensversicherung
Bei leitenden Angestellten wird häufig eine Lebensversicherung abgeschlossen. Wie wird diese abgewickelt?
§10 Betriebliche Altersvorsorge
Halten Sie fest, welche Bescheinigungen hier noch ausstehen.
§11 Zeugnis
Auch die Frage des Arbeitszeugnisses können Sie im Vorfeld klären.
§12 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Fürchten Sie, dass der Arbeitnehmer wertvolle Interna an Wettbewerber ausplaudert?
§13 Betriebsgeheimnisse
Auch wenn es schon im Arbeitsvertrag eine Belehrung über die Schweigepflicht gab: Wiederholen Sie diesen Punkt explizit im Abwicklungsvertrag.
§14 Kosten
Nur relevant, wenn es im Vorfeld schon Anwaltskosten gab: Wer soll die Aufwendungen tragen?
§15 Belehrung
Je nach Art der Regelung kann der Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit bewirken: Belehren Sie den Arbeitnehmer hierzu.
§16 Ausgleichsklausel
Um späteren Streit und lange Diskussionen zu vermeiden: Vereinbaren Sie, dass alle gegenseitigen Forderungen nun abgegolten sind.