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Haben Sie eventuell mit Ihren vertraglich geregelten Arbeiten schon vor der Zahlung einer Vorleistungssicherheit von Ihrem Auftraggeber angefangen? Erwartet Ihr Auftraggeber, dass Sie mit der Arbeit beginnen ohne dass eine Vorleistungssicherheit geleistet wurde? Aber jetzt wollen Sie stoppen und warten bis die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist? Kein Problem, mit unserem Muster zum Download können Sie sich noch heute schriftlich absichern, sodass Sie bei Verzug nicht mit einer Vertragsstrafe belegt werden können.