Kirchensteuer auf der Lohnabrechnung
In Bremen beträgt der Kirchensteuerhebesatz 9 Prozent. Durch den Austritt aus der Kirche entfällt die Pflicht Kirchensteuer zu zahlen. Muss ich den Kirchensteueraustritt ans Finanzamt übermitteln? In der Regel ist dies nicht erforderlich. Die Meldeämter übermitteln im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) das Datum des Austritts an die Datenbank der Finanzverwaltung. Nimmt der Arbeitgeber am elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren teil, wird der Wegfall der Kirchensteuer über die ELStAM-Datenbank automatisch erfasst. Nimmt der Arbeitgeber noch nicht am ELStAM-Verfahren teil, muss die Lohnsteuerkarte durch den Betroffenen selbst beim Finanzamt geändert werden lassen. Prüfen Sie daher Ihre Lohnabrechnung nach dem Austritt ganz genau.