Konnten Sie als Unternehmer für das Jahr 2015 einen innergemeinschaftlichen Erwerb oder steuerfreie Umsätze verzeichnen, dann sollten Sie bei Ihrer Steuererklärung unbedingt an die Anlage UR denken! Hier werden genau diese nicht alltäglichen Geschäfte aufgeführt, die zusammen mit allen anderen Einnahmen dem Finanzamt mitzuteilen sind. Für im Ausland ansässig Unternehmer kommt die Anlag UN hinzu. Sie finden alle weiteren Steuervordrucke bei Formblitz zum bequemen Sofortdownload! Tipp: Für eine noch schnellere und einfachere Bearbeitung Ihrer Steuererklärung werfen Sie auch einen Blick auf die Steuersoftware bei Formblitz!