Unbeschränkt Steuerpflichtige, die im Jahr 2014 eine nichtselbständige Tätigkeit im Ausland ausübten und für die daraus resultierenden Einkünfte eine Steuerbefreiung geltend machen möchten, benötigen dazu die Anlage N-AUS 2014. Das Formular kann am Computer ausgefüllt werden. Die Eingaben lassen sich abspeichern.