Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist jeder Schüler oder Student, dessen Eltern ihn nicht in ausreichendem Maße finanziell unterstützen können, BaföG-berechtigt. Damit wird gewährleistet, dass auch Kinder aus einkommenschwächeren Elternhäusern die Chance auf eine erstklassige Ausbildung erhalten. Wenn die Ausbildungsstätte, für die Sie sich entschieden haben, im Ausland liegt, brauchen Sie zusätzlich zum Antrag diesen offiziellen Zusatz.