Sämtliche Auslands-Einkünfte sowie anzurechnende ausländische Steuern müssen in der Anlage AUS aufgeführt werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb der deutschen Grenzen haben. Solche Einnahmen sind z.B. Gelder aus nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung. Laden Sie das Steuerformular hier herunter und reichen Sie das ausgefüllte Formblatt bei Ihrem Finanzamt ein.