Sie haben 2013 Einkünfte im Ausland erzielt? Dann müssen Sie die Anlage AUS 2013 nur nicht einreichen, wenn Sie als Arbeitnehmer Einnahmen außerhalb der deutschen Grenzen hatten (dann gilt für Sie Anlage N-AUS 2013) bzw. solche Einkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Zu den anzugebenden Zuflüssen zählen z.B. Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerben oder Vermietung und Verpachtung. Im Vergleich zur Version des Jahres 2012 hat sich in der Anlage AUS 2013 nichts verändert. Formblatt hier herunterladen, ausfüllen und bei der Behörde einreichen. Die passende Anleitung zum Ausfüllen der Anlage AUS 2013 finden Sie hier.