Inhalt: Änderungsvereinbarung Befristete Änderung
- §1 Änderung
- §2 Grund der Befristung
- §3 Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
- §4 Inkrafttreten und Beendigung der Änderung
- §5 Sonstige Vereinbarungen
Weitere Informationen zur befristeten Änderung
Sofern sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind, kann ein ursprünglich geschlossener Arbeitsvertrag geändert werden. Hiervon machen die Parteien meistens gebrauch, wenn das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht ausreicht um die gewünschte Änderung durchzusetzen, der Arbeitgeber keine Änderungskündigung aussprechen möchte und der Arbeitnehmer mit der Änderung einverstanden ist. Wichtig ist es immer die Änderungen schriftlich zu vereinbaren. Keiner Partei gelingt es im Nachhinein die Änderungen darzulegen, wenn diese nur mündlich vereinbart wurden. Soll die Änderung nur für einen bestimmten Zeitraum durchgeführt werden, kann dies mit einer befristeten Änderungsvereinbarung erfolgen. Bei dieser muss immer der Grund der Befristung angegeben werden. Anerkannt sind insbesondere die in § 14 TzBfG aufgezählten Gründe.