Haben Sie mit Ihrem Arbeitnehmer bereits einen Arbeitsvertrag geschlossen und dessen Arbeitszeiten festgelegt, so können Sie mit dieser Änderungsvereinbarung die Arbeit auf Abruf vereinbaren. Egal welche Änderungen Sie zu einem bereits geschlossenen Arbeitsvertrag vornehmen. Dies muss unbedingt schriftlich geschehen. Eine lediglich mündlich getroffene Vereinabrung kann von keiner der Vertragsparteien dargelegt werden. Nutzen Sie dieses Muster, um flexiblere Arbeitszeiten zu gestalten.