Klage Mietzahlung: Worauf ist zu achten?
Bei Erhebung einer Klage sollte zunächst darauf geachtet werden, dass die Klage bei dem zuständigen Gericht erhoben wird. In Rechtstreitigkeiten über Wohnungsmietverhältnisse (Mietrecht) ist immer das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Beispiel: Die Wohnung liegt in Köln, der Vermieter wohnt in Leipzig (Sachsen). Der Vermieter verlangt von dem Mieter die rückständigen Mietzahlungen. Er kann und muss vor dem AG Köln die Klage einreichen und er muss die Beschwerlichkeit der langen Reise auf sich nehmen. Vor dem Amtsgerichten herrscht kein Anwaltszwang. Es besteht also die Möglichkeit selbst vor Gericht aufzutreten.