Bei mündlicher Ablehnung oder Nichtberücksichtigung Ihres Antrags auf ALG II bei einer ARGE oder in einem Jobcenter können Sie als Arbeitssuchender Widerspruch gegen die mündliche Ablehnung einlegen. Fordern Sie die Behörde auf die mündliche Ablehnung schriftlich zu verfassen und zu begründen. Diese Vorlage lässt sich schnell und einfach angleichen und ist unbegrenzt einsetzbar.