Diese Vollmacht dient dazu, in Abwesenheit der bzw. des Verlobten alle nötigen Anmeldungen und Behördengänge, die für eine Eheschließung notwendig sind, allein beim Standesamt zu erledigen. So brauchen nicht beide zukünftigen Ehepartner bei den lästigen bürokratischen Vorbereitungen anwesend sein. Das Formular lässt sich am Computer ausfüllen und entspricht der geltenden Amtsnorm.