Urlaubssperre – das sind die gesetzlichen Grenzen
Der Gesetzgeber erlaubt zwar eine temporäre Urlaubssperre, doch es muss sich um eine Ausnahmesituation handeln. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie die betrieblichen Gründe detailliert und für jeden nachvollziehbar aufführen. Nutzen Sie auf jeden Fall den schriftlichen Weg, um zu kommunizieren. Wichtig: Das Urlaubsverbot darf in der Regel nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass bereits genehmigte Urlaubsanträge weiter gelten. Nur im absoluten Notfall, sollte eine Urlaubsbewilligung zurückgezogen werden. In dem Fall ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet und müsste beispielsweise Stornokosten für Buchungen erstatten. Eine Urlaubssperre darf also nur Mitarbeiter betreffen, deren Urlaub noch nicht genehmigt wurde.