Dem Betriebsleiter obliegt die handwerklich-technische Leitung des Betriebes. Da der Betriebsleiter uneingeschränkte Möglichkeit hat entscheidenen Einfluss auf den Betriebsablauf zu nehmen, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Schließen Sie einen wasserdichten Vertrag, um alle Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers festzulegen. Wenn Sie es in Betracht ziehen, Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle einzutragen, dann ist ein Betriebsleiter sogar zwingend. Ergänzen Sie einfach das Muster um individuelle Inhalte und fertig ist der Arbeitsvertrag.