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Urlaubssperre

Jetzt Urlaubswünsche schriftlich festhalten!
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Es gibt viele Ursachen, die dazu führen können, dass im Betrieb jeder Arbeitnehmer gebraucht wird. Sei es aufgrund von Erkrankung und Quarantäne im Rahmen der Corona-Pandemie oder aufgrund eines eiligen Auftrages – das Bundesurlaubsgesetz gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit eine Urlaubssperre auszusprechen. Voraussetzung ist, dass dringende betriebliche Belange vorliegen. Nutzen Sie unseren Mustertext Urlaubssperre als DOC oder PDF, um in Ihrem Betrieb alle Mitarbeiter auf das temporäre Urlaubsverbot hinzuweisen. Einfach herunterladen und dann beliebig oft verwenden!

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Urlaubssperre – das sind die gesetzlichen Grenzen

Der Gesetzgeber erlaubt zwar eine temporäre Urlaubssperre, doch es muss sich um eine Ausnahmesituation handeln. Um Streit zu vermeiden, sollten Sie die betrieblichen Gründe detailliert und für jeden nachvollziehbar aufführen. Nutzen Sie auf jeden Fall den schriftlichen Weg, um zu kommunizieren. Wichtig: Das Urlaubsverbot darf in der Regel nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass bereits genehmigte Urlaubsanträge weiter gelten. Nur im absoluten Notfall, sollte eine Urlaubsbewilligung zurückgezogen werden. In dem Fall ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet und müsste beispielsweise Stornokosten für Buchungen erstatten. Eine Urlaubssperre darf also nur Mitarbeiter betreffen, deren Urlaub noch nicht genehmigt wurde. 



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