Time for Pictures Vereinbarung
Egal welche Art von Fotoshooting durchführt wird, es sollte immer ein Vertrag zwischen Model und Fotograf geschlossen werden. Das „Recht am eigenen Bild“ ist ein sehr sensibles Recht und kann nicht übertragen werden. Das Model kann einem Fotografen jedoch das Recht einräumen, die Fotos zu nutzen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass das Model anschließend gegen den Fotograf vorgeht und Schadensersatzansprüche geltend macht. Bei einer „Time for Pictures“ Vereinbarung (TfP) bekommt das Model kein Honorar für das Fotoshooting, sondern ein paar Abzüge der Aufnahmen als Gegenleistung. Diese Vertragsart wird deshalb meist von Amateuren benutzt. Bekommt das Model die Aufnahmen nur digital auf CD zur Verfügung gestellt, wird der Vertrag auch Time for CD (TfCD) genannt.