Inhalt: Fotomodel-Vertrag
- §1 Umfang, Datum und Ort der Aufnahmen
- §2 Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte des Fotografen
- §3 Gegenleistung
- §4 Nutzungsrechte des Models
- §5 Vorbehalte
- §6 Sonstiges
Eine Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil der Vorlage und müsste ggf. beigefügt werden.
Warum ein Modelvertrag zwingend ist
Ein Model-Vertrag wird auch „Model Release“ genannt. Das Gesetz sieht für den Vertrag keine bestimmte Form vor. Er kann deshalb auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Allerdings ist in Deutschland die Ablichtung des Models durch das „Recht am eigenen Bild“ geschützt. Dieses Recht verbietet anderen das Bild zu nutzen oder zu verbreiten. Der Fotograf könnte somit mit seinem geschossenen Bild gar nichts machen. Das „Recht am eigenen Bild“ kann zwar nicht abgetreten werden, aber das Model kann erklären, dass es keine Unterlassungsansprüche gegen den Fotografen geltend machen wird. Diese Erklärung kann auch mündlich erfolgen und dennoch sollte sich jeder Fotograf durch einen entsprechenden Model-Vertrag absichern. Das nur mündlich erklärte Einverständnis lässt sich nicht beweisen und ein Fotograf kann je nach Fall, sehr hohen Ersatzansprüchen ausgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Model-Vertrag die Vergütung für die Verwertung regeln. Meist wird geregelt, dass die Übertragung der Verwertungsrechte bereits durch die Honorarzahlung abgegolten ist. Um einen sicheren Vertrag mit einem Model zu schließen, können unsere Muster-Verträge verwendet werden.
„Time-for-Prints“
Eine gängige Abkürzung unter Fotografen ist TfP. Es steht für „Time-for-Print“. Mit dieser Art von Vertrag soll dem Model kein Honorar für das Shooting bezahlt werden. Als Ausgleich erhält das Model Abzüge der gemachten Fotos. Erhält das Model die gemachten Bilder in digitaler Form – zum Beispiel auf CD – wird der Model-Vertrag auch „Time for CD“ (TfCD) genannt. Diese Vorgehensweise ist sowohl unter professionellen Fotografen als auch unter Amateuren üblich. Auch bei diesen Model-Verträgen muss eine Regelung über die Verwertungsrechte der gemachten Bilder getroffen werden. Es gelten dieselben Anforderungen wie für die bezahlten Fotoaufnahmen. Nur das Model selbst kann über das „Recht am eigenen Bild“ bestimmen. Möglich ist natürlich auch, eine Gewinnbeteiligung zwischen Fotograf und Model zu regeln. Da der Fotomodel-Vertrag an keine Formvorschrift gebunden ist, können ganz einfach unsere Vorlagen und Muster verwendet werden.