Wichtige Hinweise zum Testament
Ein Testament ist nur rechtsgültig, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Vergessen Sie nicht das Testament zu datieren, um möglichen Diskussionen über den Tag der Erstellung vorzubeugen. Alternativ können Sie das Testament auch vor einem Notar errichten, was jedoch mit weiteren Kosten verbunden ist.
Testament jederzeit ändern
Ihr Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Wie alles im Leben können sich auch die Wünsche, das eigene Erbe betreffend, ändern. Im Falle einer solchen Willensänderung kann der Erblasser jederzeit und ohne Angabe von Gründen sein Testament widerrufen. In den meisten Fällen geschieht das durch das Aufsetzen eines neuen Testaments beziehungsweise eines Erbvertrags. Hier sollte am besten der Widerruf des ersten Testaments vermerkt sein, damit es nicht zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann. Grundsätzlich hat jedoch das Testament jüngeren Datums vor dem älteren den Vorrang. Eine andere Möglichkeit, ein Testament zu widerrufen, ist die Vernichtung oder die Änderung des Dokuments. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass das Testament von dem Erblasser selbst zerstört oder geändert wurde. Die Wirksamkeit eines testamentarisch geäußerten Willens wird durch das Eingreifen Dritter grundsätzlich nicht beeinträchtigt.