In diese Anlage SO können Sie Ihre sonstigen Einkünfte (z.B. Unterhaltsleistungen, Abgeordnetenbezüge oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) eintragen und dem Finanzamt erklären. Es handelt sich hierbei um ein selbstrechnendes Formular des Bundesfinanzministeriums, das aus den von Ihnen eingefügten Zahlen die Endbeträge selbst ermittelt und in die richtigen Spalten einträgt. Das Formular sollten Sie beidseitig ausdrucken.