Einkommen ist zu versteuern, logisch! Haben Sie zudem aber noch außerordentliche Einkünfte, so sind Sie verpflichtet auch diese nach § 34 EStG in ihrer Steuererklärung aufzunehmen. Die Vorlage erleichtert Ihnen diese Aufgabe. Es handelt sich um die offizielle Vorlage des Bundesfinanzministeriums (BMF). Einfach downloaden, am Bildschirm ausfüllen und mit FORMBLITZ auf der sicheren Steuer(bord)seite sein!