Seit dem 1.01.2013 ist die Übergangsfrist ausgelaufen und Sie dürfen nur noch die neuen Formulare verwenden, um Spenden zu bescheinigen oder bescheinigen zu lassen. Dieses Formular eignet sich für Sachspenden, die an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts geleistet werden. Für Geldspenden stehen Ihnen andere Vorlagen zur Spendenbescheinigung zur Verfügung.