Welche Spenden sind steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich lassen sich alle Spenden an wohltätige, gemeinnützige und kirchliche Vereine bzw. die Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend machen. Dazu gehören neben größeren Vereinigungen wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Welthungerhilfe auch die Freiwillige Feuerwehr oder der lokale Sportverein. Bei Spenden für politische Parteien gelten allerdings Sonderregeln. Wichtig ist jedoch, dass die Spende bis zu einer Höhe von 20 Prozent des persönlichen Einkommens von der Steuer abgesetzt werden kann. Jedoch lassen sich Beträge, die darüber hinausreichen, auch auf die kommenden Jahre vortragen.