Weitere Hinweise zum Sorgerechtstestament
Da es sich um ein Testament handelt, muss das Dokument komplett handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Die Sorgerechtsverfügung wird vom Familiengericht geprüft, das letztlich über die elterliche Sorge zu entscheiden hat. Daher sollten Sie alle Einwände, die Sie gegen die Sorgerechtsübernahme des anderen Elternteils haben möglichst genau beschreiben.