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Mantelbogen Einkommensteuererklärung 2013

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Hier finden Sie den Mantelbogen für die wichtigsten Angaben zu Ihrer Einkommensteuererklärung 2013 zum unentgeltlichen Download. Je nach persönlichen Verhältnissen müssen Sie dieses Haupt-Formblatt der Finanzbehörden noch durch Anlagen ergänzen. Auch wenn Sie nicht zur Abgabe der ausgefüllten Formulare verpflichtet sind, sollten Sie sich die Chance zur Steuererklärung nicht entgehen lassen, schließlich winkt unter Umständen eine Steuererstattung.

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Wer muss eine Steuererklärung einreichen?

Prinzipiell besteht für jeden eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung 2013, der seitens des Finanzamtes dazu aufgefordert wird. Landen also unausgefüllte Steuerformulare samt einem entsprechenden Begleitschreiben in Ihrem Briefkasten, kommen Sie nicht darum herum. Im Regelfall ist bei Arbeitnehmern die Einkommensteuer durch den monatlich vorgenommenen Abzug der Lohnsteuer abgeglichen. Sonderfälle machen die Einreichung der Steuererklärung, die sogenannte "Einkommensteuer-Veranlagung", jedoch notwendig. Das trifft zum Beispiel zu, wenn ein Angestellter Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten hat, vom Finanzamt ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wurde oder von zwei Eheleuten einer die "Einzelveranlagung" beantragt hat.

Was geschieht bei Nichtabgabe der Steuererklärung?

Dort, wo Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 (31.Mai 2014) wohnen, müssen Sie die Formulare abgeben. Reichen Sie die Unterlagen nicht beim "Wohnsitzfinanzamt" ein und lassen Sie auch die Nachfristen verstreichen, drohen Ihnen Sanktionen. Zwangsgelder und Verspätungszuschläge sind die gängigsten Strafmaßnahmen der Behörden. Im schlimmsten Fall wertet das Amt ein Ausbleiben der Unterlagen als Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung.

Übrigens: Kein Steuerpflichtiger kann sich damit herausreden, dass er von Nichts wußte. Die Abgabe wird jährlich durch eine öffentliche Aufforderung angemahnt.



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