So regeln Sie mit einem Schenkungsvertrag die Übertragung von Geld
Viele Menschen wollen Ihren Kindern, Freunden und Verwandten schon zu Lebzeiten unter die Arme greifen, wenn diese dabei sind sich eine Familie aufzubauen. Egal, ob es um die Finanzierung eines Urlaubs, eines Autos oder sogar eines Grundstücks mit Eigenheim geht – die Annahme von Geld werden nur die wenigsten ablehnen.
Allerdings ruft eine Schenkung schnell Neider auf den Plan, vor allem im Familienkreis. Legen Sie daher in einem Schenkungsvertrag schriftlich fest, ob der Schenkungsbetrag an das Erbe angerechnet werden soll oder nicht. Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge sorgt dafür, dass es bei der Aufteilung des Vermögens gerecht zugeht.
Im Testament sollten Sie die Schenkung zusätzlich erwähnen, falls sich der Schenkungsvertrag später nicht mehr auffinden lässt. Am besten Sie nehmen ein Exemplar des Schenkungsvertrages mit zu Ihren Testamtentsunterlagen. Noch etwas: Wer nicht will, dass das geschenkte Geld am Ende für etwas ganz anderes verplempert wird, kann die Schenkung mit bestimmten Auflagen versehen.
Stellen Sie klar, dass der Betrag beispielsweise als Eigenkapital für einen Hauskauf verwendet werden soll. Auch weitere Bedingungen dürfen Sie stellen, beispielsweise, dass der Kaufvertrag bis zu einem bestimmten Datum abgeschlossen worden sein muss. Bei Nichterfüllung der Auflagen sind Sie berechtigt das Geld zurückzufordern.
Inhalt: Schenkungsvertrag Geld
- Vollzug der Schenkung
- Vertragszweck
- Schenkungsauflage
- Geltung des deutschen Schenkungsrecht