Was ist eine Handschenkung?
Wenn ein Geschenk direkt übergeben und nicht etwa erst versprochen wird, handelt es sich um eine Handschenkung. Eine solche Schenkung liegt zum Beispiel bei der Übergabe eines Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenks vor. Eine solche Schenkung bedarf normalerweise eines Vertrags oder einer anderen Schriftform. Sie wird mit Übergabe des Geschenks wirksam. Wenn es sich um größere oder außergewöhnliche Geschenke handelt, sollten sich Schenker und Beschenkter durch einen Schenkungsvertrag absichern. Das gilt auch für den Fall, dass das Geschenk versprochen (Willenserklärung seitens des Schenkers), aber noch nicht übergeben worden ist. In beiden Fällen ist eine notarielle Beurkundung notwendig.
Aber Vorsicht: Da mit einer Schenkung Dritte benachteiligt werden können, ist es in einer Vielzahl von Fällen möglich, eine Schenkung im Nachhinein Rückgängig zu machen. Das kann etwa dann passieren, wenn der Schenker nach der Schenkung veramt. In der Praxis tritt dieser Fall meistens in Form einer kostenintensiven Pflegebedürftigkeit auf und ist daher von erheblicher Bedeutung. Betroffen davon sind jeweils Schenkungen der letzten zehn Jahre. Aber auch grober Undank kann dazu führen, dass der Schenker sein Geschenk wieder zurückfordern darf.