Der amtliche Vordruck ermöglicht die Beantragung auf Erstattung der Kapitalertragsteuer. Das ausgefüllte Formblatt ist beim Finanzamt einzureichen. Die Vorlage gestattet direkte Eintragungen in die angelegten Formularfelder, die enthaltenen Checkboxen können Sie per Mausklick anhaken. Als Antragsteller können diese Körperschaften fungieren: Kapitalgesellschaften von bestellten Treuhänder sowie bestimmte Ertrags- und Wirtschaftsgenossenschaften.