Die Anmeldung zur Kapitalertragsteuer 2009 entspricht dem Formular des Finanzamts für den entsprechenden Zeitraum. In die Zellen des Formblattes sind auf Seite 1 die verschiedenen Kapitalerträge nach § 43 a Abs. 1 einzugeben. Auf Seite 2 verlangt das Amt Angaben in Sachen Kirchensteuer zur Kapitalertragssteuer. Weiterhin sind für die einzelnen Bundesländer relevante Daten für "Zerlegung der Kapitalertragsteuer nach § 8 ZerlG" mitzuteilen. Dabei ist das Aufkommen der Kapitalertragsteuer nach dem Wohnsitz oder Sitz des Gläubigers der Kapitalerträge aufzusplitten.