Der Leasingvertrag ist im Gegensatz zu einem Kauf- oder einem Mietvertrag nicht explizit gesetzlich geregelt. Ein solches Vertragswerk liegt vor, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache im Gegenzug zu einem in Raten gezahlten Entgelt zur Nutzung überlässt. Die Verantwortung für die Instandhaltung oder für auftretende Beschädigungen trifft allein den Leasingnehmer, ein typisches Beispiel für einen geleasten Gegenstand ist ein Kfz. In diesem Ratgeber werden sämtliche wissenswerten Punkte rund um diese spezielle Art eines Vertrages verständlich abgehandelt.