Fälligkeit eines Darlehens per Darlehensvertrag vereinbaren
Ein privates Darlehen kann laut § 488 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom Darlehensnehmer oder Darlehensgeber jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, sofern eine feste Laufzeit nicht vereinbart worden ist. Je nach Höhe des Darlehens, empfiehlt sich daher die Festlegung einer Mindestlaufzeit. Für Darlehen, für die keine Zinsen vereinbart wurden gilt, dass der Darlehensnehmer den Betrag jederzeit zurückzahlen kann.
Die Rückzahlung des Kredits muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Vertragsgestaltung von privaten Darlehensverträgen hängt des Weiteren von den gewünschten Bedingungen zur Fälligkeit ab. Wer im Darlehensvertrag Zinsen vereinbart, darf nicht vergessen die Tilgungsbedingungen auszuhandeln. Das professionelle Muster bietet unterschiedliche Varianten zur Ausgestaltung von Kündigung, Fälligkeit und Tilgung.
Darlehensbetrag und Darlehenszweck im Darlehensvertrag
Die Höhe des Darlehens sollte natürlich im Vertrag festgelegt werden. Gerade bei Darlehen zwischen Privatpersonen, will der Darlehensgeber aber das Geld nur für bestimmte Zwecke verwendet wissen. Selten wird in der Familie ein Darlehen zur allgemeinen Auffrischung der Finanzen gewährt. Vielmehr soll der Kredit dem Darlehensnehmer die Verwirklichung eines bestimmten Ziels ermöglichen. In dem Fall sollte im Darlehensvertrag dieser Zweck (z.B. Anschaffung eines Pkw) definiert werden. Späteren Streitigkeiten über die Verwendung des Geldes kann dadurch vorgebeugt werden. Der Darlehensnehmer ist an den im Dokument vereinbarten Verwendungszweck des Darlehens gebunden.
Auszahlung, Tilgung und Zinsen
Auszahlung
Bestimmen Sie an diesem Punkt, in welcher Form das Darlehen ausgezahlt wird. Je nach Höhe des Darlehens, wird der Darlehensgeber das Geldes oft in bar übergeben. In dem Fall sollte die Übergabe beweisbar sein. Im Anhang dieses Dokuments finden Sie das Muster für eine Quittung, mit der Ihr Darlehensnehmer den Erhalt des Betrages bestätigen sollte.
Tilgung
Hier regeln Sie innerhalb des Darlehensvertrages Fragen der Rückzahlung. Sie können für den Kredit beispielsweise Ratenzahlung vereinbaren. Die Höhe der Raten sollten Sie festlegen. Möglich ist auch eine Zahlung der Gesamtsumme plus eventueller Zinsen nach dem Ende der Laufzeit. Entscheiden Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist. Nutzen Sie die Vorlage für einen Darlehensvertrag in Word, dann können Sie alle Punkte frei nach Bedarf editieren.
Zinssatz und Zinszahlungen
Soll das Darlehen mit Zinsen zurückgezahlt werden? Dann ist auch im privaten Bereich Vorsicht geboten: Die allgemeinen Richtlinien des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Zinswucher sind unbedingt einzuhalten. Überprüfen Sie selbst nach einfachem Muster: Steht der ursprüngliche Darlehensbetrag in auffälligem Missverhältnis zum Rückzahlungsbetrag? Dann könnte der Zinssatz im Darlehensvertrag wegen Zinswuchers nichtig sein.
Sicherheiten und fristlose Kündigung im privaten Darlehensvertrag
Sicherheiten / Bürgschaften
Gerade bei hohen Privatdarlehen sollten Sie sich gegenüber dem Darlehensnehmer durch die Übgergabe von Sachwerten absichern. Auch Abtretungen können Sicherheiten bieten. Aber denken Sie daran: Wenn die Absicherung durch eine Grundschuld oder Hypothek gewünscht ist, muss auch bei Privatdarlehen muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden.
Fristlose Kündigung
Schaffen Sie Klarheit und führen Sie hier aus, unter welchen Umständen der Darlehensvertrag durch eine Kündigung beendet darf. Zur Klarstellung , was also für ein besonders wichtiger Grund zur Kündigung ist.
Inhalt: Privater Darlehensvertrag (Muster)
- Darlehensbetrag und Darlehenszweck
- Auszahlung
- Tilgung
- Zinssatz und Zinszahlungen
- Sicherheiten / Bürgschaften
- Fristlose Kündigung
- Anhang: Quittung