Besonderheiten eines Verbraucherdarlehensvertrags
Für einen Verbraucherdarlehensvertrag gelten neben den allgemeinen Darlehensbestimmungen die Verbraucherschutzbestimmungen. So bedarf es zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags der Schriftform Dies dient im Streitfall der Beweiserleichterung. Beide Vertragsparteien müssen das Dokument unterschreiben. Durch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestinhalts (zum Beispiel die Angabe des Nettodarlehens und des effektiven Jahreszinssatzes) soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher verschiedene Kreditformen und -kosten besser miteinander vergleichen kann. Für bonitätsabhängige Zinssätze gilt, dass die Bank verpflichtet ist, in ihrer Werbung darauf hinzuweisen, dass der Zinssatz je nach Bonität berechnet wird. Beworbene Zinssätze dürfen nicht niedriger sein als bei zwei Dritteln der tatsächlich abgeschlossenen Verträge.
Eine weitere Besonderheit des Verbraucherdarlehensvertrags gegenüber einem geschäftlichen Darlehensvertrag ist das Widerrufsrecht nach Maßgabe des Paragraphen 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen. Der Vertrag wird gültig, sobald der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt oder in Anspruch nimmt.
Inhalt: Darlehensvertrag Verbraucherkredit
- Vorbemerkung
- §1 Darlehensbetrag und Darlehenszweck
- §2 Bedingungen für die Inanspruchnahme
- §3 Laufzeit
- §4 Teilzahlungen, Tilgung
- §5 Gesamtkreditbetrag
- §6 Sicherheiten
- §7 Kosten
- §8 Zinssatz
- §9 Gesamtkosten
- §10 Kosten bei Zahlungsverzug
- §11 Vorzeitige Rückzahlung, Kündigung
- §12 Widerrufsinformation