Mit dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus Ihrem Unternehmen verlieren Sie unter Umständen nicht nur einen äußerst qualifizierten Mitarbeiter. Es besteht auch die Gefahr, dass der ehemalige Mitarbeiter seine Kenntnisse, die er bei Ihnen erworben hat, nunmehr für sich oder andere Wettbewerber nutzt. Das müssen Sie als Arbeitgeber nicht hinnehmen. Vereinbaren deshalb mit Ihrem Arbeitnehmer ein Wettbewerbsverbot! Das Gesetz und die Gerichte stellen an die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung bestimmte Anforderungen. So ist insbesondere auf einen gerechten Interessenausgleich zu achten. Gehen Sie auf Nummer sicher und verwenden unseren ausgewogenen Mustervertrag als Basis für Ihre Vereinbarung.