Weitere Informationen zur Nachmeldung
Spätestens drei Tage vor der geplanten Veranstaltung muss für diese eine Einwilligung bei der GEMA eingeholt werden. Findet eine spontane Veranstaltung statt und wird dort öffentlich urheberrechtlich geschütze Musik wiedergegeben, kann diese auch noch bis zu drei Tage nach der Veranstaltung "nachgemeldet" werden. Wichtig ist es, die Nachmeldung zu begründen. Wie bei der normalen Anmeldung auch, müssen der GEMA alle tarifrelevanten Angaben der Veranstaltung mitgeteilt werden.