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Das große GEMA Paket

Für alle Veranstaltungen mit GEMA-Bezug: 11 Vorlagen plus Ratgeber

Elf verschiedene Musterbriefe!
Mit Ratgeber rund ums Thema GEMA
Ausfüllbare Muster zum Sofortdownload

Wer ein kleines Konzert, eine öffentliche Party oder einen Musikabend organisiert, sollte sich bezüglich seiner GEMA-Pflichten absichern. Schon bei einer kleineren Veranstaltung kommt man mit der Verwertungsgesellschaft in Berührung. Und wer seiner Informationspflicht nicht rechtzeitig nachgekommen ist, muss mit Nachforderungen rechnen. Damit Sie Ihre Rechte und auch Pflichten kennen und dementsprechend sicher mit der GEMA kommunizieren können, versammelt dieses Paket wichtige Vorlagen sowie einen Ratgeber zum Thema. Die Muster können nach dem Download gleich verwendet werden.

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19,90 €
Alle Vorlagen bequem im Ordner per Download erhalten.
23 Seiten , 8,35 MB
19,90 €
inkl. MwSt.
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Inhalt des Pakets

  • Anmeldung Veranstaltung (GEMA-freie Musik)
  • Anmeldung Veranstaltung (GEMA-relevante Musik)
  • Auskunft GEMA-freie Musik
  • Programm GEMA-freie Musik
  • Programm GEMA-relevante Musik
  • Nachmeldung GEMA Veranstaltung
  • Widerspruch gegen GEMA (Adressat nicht Veranstalter)
  • Widerspruch gegen GEMA (Veranstaltung nicht öffentlich)
  • Widerspruch gegen GEMA-Gebühren (U-Musik)
  • Widerspruch gegen GEMA -Gebühren (allgemein)
  • Widerspruch gegen GEMA-Gebühren (10-Prozent-Hürde)
  • Ratgeber GEMA

Allgemeines zur GEMA-Vermutung

In vielen Fällen beruft sich die GEMA auf die sogenannte GEMA-Vermutung. Insbesondere wer mit der GEMA zum ersten Mal zu tun hat, kann sich darunter nicht viel vorstellen. Es ist eine einfache Floskel, die für viel Verwirrung sorgt und in vielen Fällen von der GEMA als Begründung für Ansprüche angeführt wird, in denen die Vermutung tatsächlich gar keine Anwendung findet. Die GEMA Vermutung gilt nämlich nur für den Bereich der Tanz- und Unterhaltungsmusik. Wer also klassische Originalkompositionen aufführt, deren Urheber bereits seit über 70 Jahren tot sind, muss die Veranstaltung weder anmelden noch GEMA Gebühren zahlen. Auch die anschließende Programmpflciht entfält. Der Veranstalter muss der GEMA auf Nachfrage lediglich eine Grundauskunft erteilen, woran die GEMA erkannen kann, dass es sich um Musik handelt deren Urheberrechte von der GEMA nicht wahrgenommen werden.



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