Urlaubsplanung im Auge behalten
In Deutschland richtet sich der gesetzliche Urlaubsanspruch nach der Anzahl der geleisteten Wochenarbeitstage. Das Bundesurlaubsgesetz geht dabei noch von einer Sechs-Tage-Woche aus, bei der nur der Sonntag frei ist. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig sechs Tage in der Woche arbeiten müssen, ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 24 Urlaubstagen. Bei weniger Arbeitstagen wird entsprechend reduziert. Für die verbreitete Fünf-Tage-Woche, ergibt sich also ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstagen usw. Bei Arbeitnehmern mit unregelmäßigen Urlaubszeiten wird es komplizierter: Hier muss in der Regel der Durchschnittswert genommen werden. Die tägliche Arbeitszeit ist übrigens für den Urlaubsanspruch nicht ausschlaggebend. Wenn der Arbeitnehmer also an fünf Tagen in der Woche jeweils nur zwei Stunden arbeitet, erhält er genauso viele Urlaubstage wie ein Angestellter mit einer 40 Stundenwoche. Es geht um den Erholungsanspruch des Mitarbeiters, der nur durch einen vollen freien Tag erfüllt werden kann. Halbe Urlaubstage gibt es übrigens nicht. Somit muss eigentlich auch an Heiligabend oder Silvester ein voller Urlaubstag genommen werden, es sei denn eine tarifliche oder betriebliche Regelung sieht etwas anderes vor.
Wichtig: Urlaub muss immer nur für die Zeiten genommen werden, an denen der Arbeitnehmer laut Dienstplan auch gearbeitet hätte. Für gesetzliche Feiertage muss also kein Urlaubstag eingereicht werden. Ein Teilzeitbeschäftigter, der immer nur freitags arbeitet, muss sich also beispielsweise für den Karfreitag keinen Urlaubstag nehmen. Im Ergebnis soll jeder Arbeitnehmer auf mindestens vier Wochen Jahresurlaub kommen. Es darf natürlich jederzeit per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag mehr Urlaub vereinbart werden.