Welche Bedingungen gelten für Urlaub während der Arbeitslosigkeit
Gerade, wenn Sie schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit einen Urlaub gebucht haben stellt sich Ihnen die Frage, ob Sie diesen denn jetzt verwerfen müssen. Die Antwort lautet: Nein. Die Agentur für Arbeit kann Ihnen einen Urlaub von bis zu 3 Wochen genehmigen, wenn in diesem Zeitraum keine Vermittlung möglich erscheint. Die Leistungen werden Ihnen in diesen 3 Wochen weitergezahlt. Sollten Sie länger als 3 Wochen verreisen, wird die Zahlung der Leistungen ab der 4. Woche eingestellt. Sie dürfen für bis zu 6 Wochen mit vorheriger Genehmigung verreisen. Sollten Sie jedoch für noch länger weg bleiben wollen, gelten Sie für diesen Zeitraum als "Nicht vermittelbar" und die Zahlung wird von vorneherein eingestellt. Wenn Sie ohne Zustimmung verreisen, bekommen Sie auch für die ersten 3 Wochen Ihrer Abwesenheit kein Geld gezahlt. Erst wenn Sie wieder persönlich beim Amt vorsprechen, kann eine Zahlung fortgesetzt werden. Für die Zeit Ihrer unerlaubten Abwesenheit verfällt der Anspruch. Denn wird die Urlaubsreise ohne vorherige Zustimmung der Agentur für Arbeit angetreten, verlieren Arbeitslose ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer ihrer Abwesenheit. Eine Weitergewährung von Arbeitslosengeld ist dann erst wieder ab dem Tag der erneuten persönlichen Vorsprache bei der Agentur für Arbeit möglich.