Weitere Produktinformationen
Es ist elementar wichtig, als Arbeitssuchender die Agentur für Arbeit immer über den eigenen Vermittlungsumfang zu informieren. Dazu sind Sie nicht nur verpflichtet wenn es Ihnen schlechter geht, sondern auch wenn sich Ihr Zustand verbessert hat und der Arzt Sie wieder als arbeitsfähig einstuft.