Warum ist die Abschrift der Geburtsurkunde notwendig?
Die beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde (Fotokopie). In ihr finden sich alle bestehenden Einträge des Grundregisters und alle Veränderungen des Personenstandes (Namensänderungen, Adoptionen) Ihres bisherigen Lebens wieder. Diese Informationen sind wichtig, um beispielsweise zu verhindern, dass Blutsverwandte untereinander eine Ehe schließen. In der Geburtsurkunde sind teilweise Adoptiveltern eingetragen, so dass man auf Grund dieser Informationen eine Verwandtschaft nicht ausschließen kann. Wenn ein Kind innerhalb einer Ehe geboren wird, aber nicht das leibliche Kind des Ehemannes ist, dann wird auf Wunsch der nichtleibliche Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Wird die Vaterschaft aber angefochten, erfolgt die Eintragung des echten Vaters nur im Grundregister, nicht jedoch auf der Geburtsurkunde.