Als Hartz-IV-Empfänger steht Ihnen die Zahlung der Heizkosten durch die ARGE bzw. das Jobcenter zu. Ob eventuell ein Mehrbedarf besteht, hängt von Fall zu Fall ab. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Heizkostenübernahme angemessen sein muss. Das heißt, dass Sie ein Recht auf eine angemessen warme Wohnung haben. In manchen Wohnungen muss jedoch überdurchschnittlich viel geheizt werden, um eine angemessene Wärme zu erzielen. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag auf Erhöhung der Heizkostenbeihilfe stellen. Diese Vorlage enthält bereits einige gute Gründe, mit denen Sie Ihr Anliegen rechtfertigen können.