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Zahnzusatzversicherungen haben stets eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit. Sobald diese abgelaufen ist, kann die Zusatzversicherung fristgerecht gekündigt werden. Die jeweiligen Kündigungsfristen hängen dabei von den vertraglichen und individuellen Vereinbarungen ab, aber bewegen sich meistens bei Kündigungsfristen von drei Monaten. Üblich ist auch, dass halbjährige Kündigungsfristen vereinbart wurden. Wichtig ist dabei stets, dass Sie Ihre Kündigung schriflich verfassen, denn nur die Schriftform bietet Rechtssicherheit.