Gewährleistungspflicht beim Kaufvertrag über eine Einbauküche
Insbesondere wenn Möbel oder Geräte in die Küche einer Wohnung eingebaut wurden, vereinbaren Vor- und Nachmieter häufig Übernahmen einzelner Gegenstände. Bei größeren Gütern wie einer Einbauküche ist es sinnvoll, sich durch einen Kaufvertrag abzusichern. Grundsätzlich gilt bei einem Kaufgeschäft eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Privatpersonen können diese jedoch durch eine Klausel ausschließen und sind somit im Schadensfall nicht in der Pflicht. Das Muster für den Kaufvertrag Küche Nachmieter als Word oder PDF erlaubt Verkäufern und Käufern die Regelung aller relevanten Punkte.
Tipps zum Verkauf einer Einbauküche an den Nachmieter
Wer als Mieter eine Küche gekauft und die Räumlichkeiten eingebaut hat, steht beim Umzug oft vor dem Problem, dass er die Küche eigentlich wieder ausbauen müsste. Denn laut Mietvertrag sind nicht nur freistehende Möbel, sondern auch vom Mieter vorgenommene Einbauten beim Auszug zu entfernen. Küchen, die fest moniert sind, gelten als Einbauten. Eine passgenaue Einbauküche kann der Mieter aber in der Regel in der neuen Wohnung nicht verwenden. Man kann dann über Kleinanzeigen die Küche an einen Selbstabholer verkaufen.
Einfacher ist aber das Angebot an den Nachmieter. Ein schriftlicher Übernahme Küche Vertrag sichert Sie ab. Der Nachmieter erspart sich die Anschaffung einer neuen Einbauküche und hat den Vorteil, dass der Raum in der Wohnung bereits einzugsfertig eingerichtet ist. Doch Vorsicht: Klären Sie das Thema Küchenverkauf zunächst mit dem Vermieter. Dieser muss seine Zustimmung zum Verkauf geben. Tipp: Schließen Sie den Kaufvertrag über die gebrauchte Einbauküche ab, bevor der Nachmieter den Mietvertrag unterschreibt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Nachmieter vom Kauf der Küche Abstand nimmt und Sie zum Ausbau verpflichtet bleiben. Da der Kauf aber in der Regel nicht zeitgleich mit Abschluss des Mietvertrages abgewickelt wird, empfiehlt es sich, dem Käufer das Recht zum Rücktritt einzuräumen. Sollte der Käufer nämlich doch nicht als Nachmieter in die Wohnung einziehen, wird er in der Regel kein Interesse mehr an der Küche haben.
Inhalt: Kaufvertrag Küche
- §1 Vertragsgegenstand
genaue Bezeichnung der Gegenstände.
- §2 Rechte Dritter
Hier stellen Sie sicher, dass Sie Eigentümer der Gegenstände sind.
- §3 Kaufabwicklung
Zeitpunkt des Übergangs
- §4 Kaufpreis und Bezahlung der Einbauküche
Kaufpreis und Zahlart
- §5 Zahlungsverzug
Regeln Sie, was bei Zahlungsverzug passiert
- §6 Garantie
Informationen über etwaige Herstellergarantien und die entsprechenden Belege
- §7 Gewährleistung
- §8 Salvatorische Klausel
- §9 Sonstige Vereinbarungen
- §10 Schlussbestimmungen